Zum Anschluss an Flüssiggasflaschen bis 14 kg.
Bestehend aus: Niederdruckregler, Sicherheitsabblaseventil PRV. Mit Entlüftungsstutzen, der gleichzeitig das Eindringen von Feuchtigkeit z. B. Regenwasser, in das Reglerinnere verhindert.
Hinweis zum Einsatz von Niederdruckreglern für Caravans
Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung" wird vorgeschrieben, dass unter anderem Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind.
Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist der "alte" Regler gegen einen Regler nach DIN EN 12864 auszutauschen.
Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz.
Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.